Die Mär von der Obergrenze

Studentische Rechtsberatung für Geflüchtete

Die Mär von der Obergrenze

4. Juli 2021 Recht und Realität 0

Mehrere Jahre lang diskutierten Öffentlichkeit und Regierung über eine Obergrenze für Geflüchtete. Die Details, etwa wie viele Menschen nach Deutschland kommen dürfen oder was passiert, wenn diese Grenze überschritten wird, wurden letztendlich zwischen SPD und CDU/CSU im Koalitionsvertrag geregelt. Horst Seehofer, zu diesem Zeitpunkt noch Vorsitzender der CSU, machte eine Obergrenze zur Bedingung für Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 2017. Obwohl diese Forderung in der finalen Fassung stark abgeschwächt wurde, lohnt sich ein näherer Blick auf das Thema. Schließlich widersprach Seehofer mit seinen Forderungen nach einer Obergrenze jahrelang öffentlich Kanzlerin Angela Merkel.

Was genau ist die Obergrenze? Die Obergrenze für Geflüchtete ist die Forderung nach einer festen Zahl an Personen, die innerhalb eines Jahres als Flüchtlinge nach Deutschland einreisen dürfen. Sie kann auf verschiedene Art und Weise umgesetzt werden.  So kann zwischen Kriegsflüchtlingen und anderen Fluchtursachen unterschieden, oder die Zahl der aus Deutschland ausgereisten Menschen mit den Neuankömmlingen verrechnet werden. Ziel ist es, die Zuwanderung zu begrenzen. Doch ist dies rechtlich überhaupt möglich?  Ja, allerdings nicht ohne grundlegende gesetzliche Änderungen. Derzeit kann Deutschland eine solche Regelung nicht einführen. Sie würde sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen geltendes Recht der Europäischen Union verstoßen. Wenn eine Person in Deutschland Asyl beantragen möchte, dann kann sie das auch jederzeit tun, denn das Grundrecht auf Asyl ist in Artikel 16a des Grundgesetzes verankert. Es kann nicht ohne weiteres außer Kraft gesetzt werden, selbst dann, wenn eine Mehrheit der Bevölkerung dies befürwortet. Bevor es eine bezifferte Obergrenze in Deutschland geben kann, müsste also das Grundgesetz geändert werden. Die Bundesrepublik hat sich in vielen weiteren Gesetzen und internationalen Verträgen zu dem Recht auf Asyl bekannt. Eine Obergrenze ist also theoretisch möglich, aber schlicht nicht mit unseren rechtlichen Verpflichtungen in Einklang zu bringen.

Dies spiegelt auch der Koalitionsvertrag von 2018 zwischen CDU/CSU und SPD wider. Es heißt dort, „dass die Zuwanderungszahlen (…) die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden“ [1] – eine Feststellung. Sollten jedoch mehr Menschen in Deutschland ankommen, hätte dies keine Folgen. Die Obergrenze hat für die Exekutive keine rechtsbindende Wirkung [2], denn das wäre verfassungswidrig. So hat grundsätzlich auch der 220 001ste Mensch noch ein Recht auf Schutz. Nicht ohne Grund heißt es Grundrecht auf Asyl, da es eben nicht nach Belieben einfach aus- und angeschaltet werden kann. Es gilt. Dies macht Seehofers Forderung nach konkreten Zahlen so problematisch. Sie lässt schnell vergessen, dass grundsätzlich jeder Mensch ein Recht auf Schutz vor – rechtlich klar definierter – Verfolgung hat. Gerade hochrangige Politiker sollten es nicht mit einem Gnadenakt verwechseln.


[1] Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 19. Legislaturperiode, 12.03.2018

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1 (S. 103, Zeilen 4803 ff.), zul. abgerufen am 13.05.2021

[2] Fragen zur Obergrenze für die Zuwanderung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2018, 24.06.2019

https://www.bundestag.de/resource/blob/658080/63da0621393e63bb9df4820d80d08943/WD-3-151-19-pdf-data.pdf, zul. abgerufen am 13.05.2021

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