Der Bedrohung preisgegeben

Studentische Rechtsberatung für Geflüchtete

Der Bedrohung preisgegeben

1. Oktober 2021 Recht und Realität 0

Eine der Lehren des Zweiten Weltkriegs war die Schaffung der Genfer Flüchtlingskonvention[1] (GFK). Sie stellt ein Grundgerüst an Rechten dar, auf welche sich Geflüchtete seither nahezu überall berufen können: Heute haben 149 Staaten den völkerrechtlichen Vertrag ratifiziert, für die BRD trat die GFK bereits in den fünfziger Jahren in Kraft. Die GFK ist eine Art Mindestsicherung an Rechten gegenüber Geflüchteten, ein Standard, den kein Ratifikationsstaat unterschreiten darf. Das Asylrecht Deutschlands und der EU gehen, zumindest formell, über die Garantien der GFK hinaus. Einer der wichtigsten Grundsätze der GFK ist Artikel 33: Das Verbot der Aus- und Zurückweisung. Geflüchtete dürfen nicht an Orte zurückgeschoben werden, an denen sie bedroht wären, sei es der Angehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung wegen. Für jüdische Geflüchtete, die in den USA abgewiesen wurden und nach Europa zurückkehren mussten, wäre dieser Grundsatz überlebenswichtig gewesen. Seine Einführung ist eine direkte Konsequenz jener Flüchtlingserfahrungen aus den Jahren 1939 bis 1945.

Während in Europa dieser Grundsatz weitgehend Anwendung findet, sieht es auf dem Mittelmeer ganz anders aus. Das Tor zwischen Afrika und Europa ist nicht nur ein beliebtes Urlaubsziel, sondern mittlerweile auch ein Massengrab. Zwischen 2014 und September 2021 sind mindestens 16.776[2] Menschen im Mittelmeer zu Tode gekommen – bei dem Versuch nach Europa zu gelangen und dort Asyl zu beantragen. 2015 begann die EU als Reaktion auf die vielen Toten vor ihrer Haustür die Operation Sophia[3]. Den Namen lieh der Operation ein auf einem Deutschen Kriegsschiff geborenes Kind. Seine Mutter war kurz zuvor von der Marine vor dem Ertrinken bewahrt worden. Die Bundeswehr gibt an, 22.534 Menschen gerettet zu haben. Das ist eine beachtliche Leistung, macht es aber umso unverständlicher, dass die Operation Sophia im Juni 2019 beendet wurde. Die Nachfolgemissionen operieren in anderen Gebieten, fernab der Hauptrouten Geflüchteter. Operation Sophia endete, weil innerhalb der EU keine Einigung über die Verteilung Geflüchteter in Europa gefunden werden konnte.

Die EU betraut nun die libysche Küstenwache mit der Seenotrettung Geflüchteter und bricht damit – mindestens der Intention nach – das Verbot der Aus- und Zurückweisung. Im Kern soll diese Regelung Geflüchtete vor einer Bedrohung schützen. Libyen allerdings, ist ein Ort, an dem Geflüchtete permanent um ihr Leben fürchten müssen. Auf libyschen Müllhalden werden Leichen mit Folterspuren entdeckt, NGO´s prangern die dortigen Verhältnisse seit Jahren an. Die Küstenwache Libyens, Kooperationspartner der EU, verdient ihren Namen nicht. Zahlreiche Videos und Berichte von privaten Rettungsorganisationen belegen das mitunter rücksichtlose Verhalten der Boote, die unter libyscher Flagge fahren. Die EU opfert also eine der zentralen Säulen der GFK – ein Dokument, welches als Reaktion auf die kolossalen Verbrechen in Europa entstand – weil Mitgliedsstaaten nicht bereit sind, Geflüchtete aufzunehmen. Die EU finanziert die libysche Küstenwache, um zu verhindern, dass Geflüchtete Europa erreichen. Das verletzt die Intention von Artikel 33 GFK klar. Statt Menschen auf der Flucht den Zugang zu rechtsstaatlichen Asylsystemen und Prozessen zu gewähren, überlässt Europa sie bewusst ihrem Schicksal. Dieses Schicksal beinhaltet Tod durch Ertrinken und Folter in Libyen. Wenn das keine Bedrohungen sind, was ist es dann?


[1] offizielle Bezeichnung: Abkommen über die Rechtstellung der Flüchtlinge von 1951, Protokoll 1967

[2] International Organization for Migration (UN-Organisation) (Projekt: “Missing Migrants”)

[3] offizielle Bezeichnung: European Naval Force Meditarranaen (EUNAVFOR MED)

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